Arbeitsdienst

Grundsätze zur Durchführung des Arbeitsdienstes

  • Pro Kalenderjahr ist jedes aktive Mitglied ab dem 14. Lebensjahr für den Arbeitsdienst vorgesehen.
  • Im Beitrittsjahr der Mitgliedschaft entfällt die Verpflichtung zum Arbeitsdienst. Er kann freiwillig geleistet werden.
  • Der Austritt entbindet nicht vom Arbeitsdienst.
  • Von obiger Verpflichtung ausgenommen werden Mitglieder, die in anderer Weise eine adäquate Leistung für den Verein im laufenden Kalenderjahr erbracht haben.
  • Eine entsprechende Bewertung nimmt der Vorstand am Ende des Kalenderjahres vor.
  • Im Frühjahr und Herbst werden entsprechend der Notwendigkeit Termine für den Arbeitsdienst durch Aushang am „Schwarzen Brett“ im Vereinsheim und per e-mail sowie auf der Homepage bekannt gegeben.
  • Jeder kann sich zu einem bestimmten Termin anmelden.
  • Bei Bedarf können sich Gruppen zu Sonderterminen in Absprache mit dem 2. Vorsitzenden verabreden.
  • Um Unklarheiten zu vermeiden, zeichnet jeder Teilnehmer sich nach Beendigung des Arbeitsdienstes durch Handzeichen auf der Liste am „Schwarzen Brett“ ab!
  • Werkzeuge und Gerätschaften werden bereitgestellt.
  • Die Organisation und Durchführung des Arbeitsdienstes wird durch den 2. Vorsitzenden in Verbindung mit dem Platzwart durchgeführt.
  • Der Arbeitsdienst umfasst pro Kalenderjahr 8 Arbeitsstunden. Darüber hinaus geleistete Stunden können nicht auf Folgejahre angerechnet werden.
  • Nicht geleisteter Arbeitsdienst wird mit 6,25 Euro pro Stunde belastet.
  • Der Betrag wird im Voraus Anfang des Kalenderjahres vom Verein erhoben.
  • Geleistete Arbeitsdienststunden werden am Ende des Kalenderjahres wieder vergütet.

 Ansprechpartner:

Arbeitsdienst Durchführung / Termine: 2. Vorsitzender Peter Koch 0177 – 740 4590

Berechnung / Einzug Arbeitsdienst: Kassenwartin Petra Willmann-Koch 0170 – 730 2341

 

Stand: Mai 2016

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