Grundsätze zur Durchführung des Arbeitsdienstes
- Pro Kalenderjahr ist jedes aktive Mitglied ab dem 14. Lebensjahr für den Arbeitsdienst vorgesehen.
- Im Beitrittsjahr der Mitgliedschaft entfällt die Verpflichtung zum Arbeitsdienst. Er kann freiwillig geleistet werden.
- Der Austritt entbindet nicht vom Arbeitsdienst.
- Von obiger Verpflichtung ausgenommen werden Mitglieder, die in anderer Weise eine adäquate Leistung für den Verein im laufenden Kalenderjahr erbracht haben.
- Eine entsprechende Bewertung nimmt der Vorstand am Ende des Kalenderjahres vor.
- Im Frühjahr und Herbst werden entsprechend der Notwendigkeit Termine für den Arbeitsdienst durch Aushang am „Schwarzen Brett“ im Vereinsheim und per e-mail sowie auf der Homepage bekannt gegeben.
- Jeder kann sich zu einem bestimmten Termin anmelden.
- Bei Bedarf können sich Gruppen zu Sonderterminen in Absprache mit dem 2. Vorsitzenden verabreden.
- Um Unklarheiten zu vermeiden, zeichnet jeder Teilnehmer sich nach Beendigung des Arbeitsdienstes durch Handzeichen auf der Liste am „Schwarzen Brett“ ab!
- Werkzeuge und Gerätschaften werden bereitgestellt.
- Die Organisation und Durchführung des Arbeitsdienstes wird durch den 2. Vorsitzenden in Verbindung mit dem Platzwart durchgeführt.
- Der Arbeitsdienst umfasst pro Kalenderjahr 8 Arbeitsstunden. Darüber hinaus geleistete Stunden können nicht auf Folgejahre angerechnet werden.
- Nicht geleisteter Arbeitsdienst wird mit 6,25 Euro pro Stunde belastet.
- Der Betrag wird im Voraus Anfang des Kalenderjahres vom Verein erhoben.
- Geleistete Arbeitsdienststunden werden am Ende des Kalenderjahres wieder vergütet.
Ansprechpartner:
Arbeitsdienst Durchführung / Termine: 2. Vorsitzender Peter Koch 0177 – 740 4590
Berechnung / Einzug Arbeitsdienst: Kassenwartin Petra Willmann-Koch 0170 – 730 2341
Stand: Mai 2016